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1.3.1 Einen zugelassenen Vertreter oder einen Zusammenschluss von Vertretern als Empfänger festlegen

Zugelassene Vertreter, die für Ihr Unternehmen tätig sind und Mitteilungen des EPA in elektronischem Format über die Mailbox empfangen
möchten, müssen zunächst in den Mailbox-Dienst aufgenommen werden. Diese Aufnahme wird durch den Verwalter des Unternehmens
mittels der Funktion "Empfänger" beantragt. Durch eine entsprechende Beantragung erhält der Vertreter nicht automatisch Zugang zur
Mailbox; der Antrag muss erst noch durch die Nutzerunterstützung des EPA bearbeitet werden, die die angegebenen Daten überprüft
und bestätigt. Im folgenden Video zeigen wir Ihnen, wie es geht.

Auch Zusammenschlüsse von Vertretern können in eine Unternehmens-Mailbox aufgenommen werden. Ein Zusammenschluss besteht
aus zwei oder mehreren zugelassenen Vertretern. Um sich als Zusammenschluss registrieren zu lassen, laden Sie das
Antragsformblatt auf www.epo.org herunter (siehe Screenshot) und senden Sie es ausgefüllt an legalservices@epo.org.

Hinweis: Klicken Sie auf die Schaltfläche Nutzungsbedingungen, um die Definition des Begriffs "Empfänger" sowie andere
Begriffsdefinitionen anzuzeigen.


Die Angaben zum zugelassenen Vertreter werden automatisch zur Bearbeitung an die Nutzerunterstützung des EPA gesendet. Dazu gehört
auch der Abgleich der Namen mit der Datenbank der zugelassenen Vertreter des EPA. Der aktuelle Status des Empfängers wird links neben
dem Namen angezeigt.

Wird bearbeitet Der Antrag auf Aufnahme des zugelassenen Vertreters in die Mailbox des Unternehmens wurde an das EPA gesendet und wird bearbeitet.
Stattgegeben Der Antrag auf Aufnahme des zugelassenen Vertreters in die Mailbox des Unternehmens wurde bearbeitet, und das EPA hat bestätigt, dass der zugelassene Vertreter in der
Datenbank der zugelassenen Vertreter des EPA eingetragen ist. Der Verwalter des Unternehmens kann jetzt die Nachrichtenzustellung für den zugelassenen Vertreter aktivieren.
Abgelehnt Der Antrag wurde bearbeitet, aber das EPA kann nicht bestätigen, dass der zugelassene Vertreter in der Datenbank der zugelassenen Vertreter des EPA eingetragen ist.
Hinweis: Wenn neue Empfänger bearbeitet wurden, werden Sie bei der nächsten Anmeldung im Portal benachrichtigt, dass die Empfängerverwaltung Ihrer Aufmerksamkeit bedarf. Wenn Empfänger abgelehnt wurden, sollten Sie den Gründen für die Ablehnung nachgehen, z. B. die Schreibweise überprüfen oder die Nutzerunterstützung des EPA kontaktieren. Falls der Eintrag Fehler aufweist, löschen Sie ihn und beginnen Sie erneut.
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