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1.3 Der Verwalter des Unternehmens

Im Rahmen der Online-Dienste des EPA wird eine Verwaltungsfunktion bereitgestellt, mit der festgelegt
werden kann, welche Nutzer Zugang zur Online-Gebührenzahlung, zur Mailbox und zu My Files erhalten.

Auf die Verwaltungsfunktion können Nutzer über den Smartcard-Zugang zugreifen.

Für die Mailbox muss mindestens ein Verwalter für das Unternehmen festgelegt sein.
Falls ein Unternehmen nicht über einen Verwalter verfügt, wird jeder Smartcard-Inhaber dieses
Unternehmens bei der Anmeldung im Portal aufgefordert, sich als Verwalter registrieren zu lassen.
Diese Aufforderung erscheint, bis einer der Smartcard-Inhaber der Aufforderung folgt.

Als Verwalter können Sie anderen Smartcard-Inhabern des Unternehmens Verwalterrechte zuweisen
oder diese wieder aufheben. Ihre eigenen Rechte können Sie allerdings nicht zuweisen oder aufheben.
Dies kann nur durch einen anderen Verwalter oder durch die Nutzerunterstützung des EPA erfolgen.
Verwalterrechte werden auf der Registerkarte Nutzer zugewiesen. Alle Mailbox-Verwalter müssen die
Nutzungsbedingungen des Mailbox-Dienstes akzeptieren. Klicken Sie auf die Schaltfläche
Nutzungsbedingungen, um die entsprechenden Informationen anzuzeigen.

In den Nutzungsbedingungen sind auch die Verantwortlichkeiten der Mailbox-Verwalter eines Unternehmens
detailliert aufgeführt.

Die Verwaltungsfunktion umfasst drei Komponenten:

  • einen zugelassenen Vertreter oder Zusammenschluss von Vertretern als Empfänger festlegen oder löschen
  • die Nachrichtenzustellung für zugelassene Vertreter oder einen Zusammenschluss von Vertretern aktivieren und deaktivieren
  • die Mailbox des Unternehmens aktivieren oder deaktivieren und die Papierkorb-Einstellungen ändern

Hinweis: Die Verwaltungsfunktion wird im Portal Online-Dienste des EPA nur für Nutzer angezeigt, die als Verwalter registriert
wurden und die Nutzungsbedingungen akzeptiert haben.