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1.3.2 Akten bereinigen

Es ist wichtig, dass in Ihren Akten für die Online-Dienste die richtigen Vertreter angegeben sind. Das EPA bittet Sie
daher, Ihre Liste der zugelassenen Vertreter zu überprüfen und etwaige Fehler zu korrigieren.

Auf Wunsch ist das EPA Ihnen bei der Berichtigung der Daten gerne behilflich. Senden Sie uns in diesem Fall eine Liste
der für Ihre Akten zuständigen Vertreter. Wir werden diese Liste mit unseren Daten abgleichen und Ihnen etwaige
Abweichungen mitteilen. Sie sollten diese Informationen unverzüglich prüfen und beantragen, dass alle Akten, bei denen
ein falscher Vertreter eingetragen ist, auf einen einzigen Vertreter (oder Zusammenschluss) umgeschrieben werden.
Später können Sie diese Akten nach Belieben einzelnen Vertretern neu zuordnen.

Wahlweise können Sie auch beantragen, dass die Akten auf mehrere Vertreter verteilt werden, indem Sie die Akten
separat auflisten, die jeweils auf Vertreter A, B, C usw. umgeschrieben werden sollen.

Senden Sie Ihren Antrag bitte per Fax (+49-89-2399 4465) (CDR) mit dem Vermerk "Representatives correction action".

Wenn ein angegebener Vertreter seine Mailbox aktiviert hat, sendet das EPA alle ausgewählten elektronischen
Mitteilungen an diese Mailbox und nicht an die Postanschrift. Das EPA geht also davon aus, dass der richtige
Vertreter angegeben ist.