3.2 Anmeldungen senden


Nachdem der Anwalt, der zugelassene Vertreter oder der bevollmächtigte Angestellte die Anmeldung unterzeichnet hat, kann sie an das
betreffende Patentamt gesendet werden.

Unterzeichner und Versendender müssen nicht identisch sein. Auch ein Dritter kann die Anmeldung versenden.

Während die Unterzeichnung auf verschiedene Art und Weise vorgenommen werden kann, ist für das Versenden eine Smartcard zwingend notwendig.


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