3.1 Anmeldungen unterzeichnen


Bevor die Anmeldung unterzeichnet wird, ist es wichtig, alle ausgefüllten und hinzugefügten Dokumente noch einmal zu überprüfen.

Die Online-Einreichung stellt durch den eingebauten Validierungsmechanismus fest, ob obligatorische Angaben fehlen, kontrolliert aber
nicht, ob der Inhalt korrekt ist.

In der Online-Einreichung haben Sie mehrere Möglichkeiten, die Anmeldung zu unterzeichnen. Die meistverwendeten Optionen sind
  • die Smartcard und
  • die alphanumerische Signatur (Name zwischen Schrägstrichen).
Dabei gelten die gleichen Regeln wie in der “Papierwelt“. Konkret heiβt das, dass z. B. zugelassene Vertreter oder Anmelder unterzeichnen
dürfen, nicht aber Patentfachangestellte.

Genau wie auf herkömmlichen Formblättern ist es auch möglich, dass mehrere Anwälte oder Anmelder unterzeichnen. Wenn dabei in einer
Kanzlei sowohl die alphanumerische Signatur als auch die Smartcard verwendet werden, gilt:

Alle Unterschreibenden signieren mit der alphanumerischen Signatur - bis auf den letzten Unterschreibenden. Nur der
letzte Unterschreibende signiert mit der Smartcard.

Sobald die Anmeldung unterzeichnet ist, wird sie gebündelt und zwecks Nachweisbarkeit “versiegelt“. Das bedeutet, dass ohne Erneuerung
der Signaturen keine Änderungen mehr an der Anmeldung vorgenommen werden können.

Im folgenden Szenario zeigen wir, wie ein zugelassener Vertreter mit der Smartcard unterzeichnet und dabei die Anmeldung versiegelt.

Weitere Details sowie Möglichkeiten zur Unterzeichnung finden sie im entsprechenden Kapitel des Nutzerleitfadens.


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