2.3 Wichtige Hinweise

  • "+" im Anschluss an einen Betrag bedeutet, dass dieser von Ihrem Konto abgebucht wurde.
  • "-" im Anschluss an einen Betrag bedeutet, dass Ihnen dieser Betrag zur Auffüllung Ihres Kontos oder als Rückzahlung gutgeschrieben wurde.
  • Ein offener Abbuchungsauftrag ist eine Zahlung, die online in Auftrag gegeben, vom EPA aber noch nicht verbucht wurde.
  • Bei den offenen Abbuchungsaufträgen, die im Bereich "Laufendes Konto" angezeigt werden, handelt es sich um Abbuchungsaufträge, die Sie
    (a) die Online-Einreichung,
    (b) die neue Online-Einreichung (CMS) oder
    (c) die Online-Gebührenzahlung

    erteilt haben.

    Zahlungen, die mit EPA-Formblättern für die Gebührenzahlung per Post oder per Fax vorgenommen wurden (manuelle Abbuchungsaufträge),
    werden im Bereich "Offene Abbuchungsaufträge" nicht angezeigt.
  • Ein offener Abbuchungsauftrag erscheint, nachdem Sie ihn an das EPA übermittelt haben (über die Online-Gebührenzahlung erteilte
    Abbuchungsaufträge werden sofort angezeigt, mit der Software für die Online-Einreichung erteilte Abbuchungsaufträge erscheinen nach ca. 30 Minuten).
    Hier können Sie auch überprüfen, ob Ihre Zahlung beim EPA eingegangen ist.
    Wenn Sie beispielsweise die vollständige Nummer der Anmeldung eingeben, für die Sie eine Zahlung vorgenommen haben, und auf "Suchen" klicken,
    finden Sie Ihren Abbuchungsauftrag in der Liste.
  • Im Bereich "Laufendes Konto" finden Sie unter "Kontobewegungen" die Zahlungen, die Sie in den 90 Tagen vor der letzten Buchung vorgenommen haben.
  • Im Bereich "Kontoverlauf" finden Sie unter "Kontobewegungen" die Zahlungen, die Sie seit dem 1. Januar 2002 vorgenommen haben
    (mit Ausnahme derjenigen der letzten 90 Tage).
  • Abbuchungsaufträge, die bereits vom EPA bearbeitet wurden, erscheinen im Bereich "Laufendes Konto" in der Ansicht "Kontobewegungen".
    Dies kann bis zu drei Arbeitstage dauern.
  • Im Bereich "Zahlungsplan" werden nur die Anmeldungen aufgelistet, für die Sie das automatische Abbuchungsverfahren gewählt haben.
  • Abbuchungsaufträge können nicht online widerrufen werden (Ausnahme: Zahlungen mit automatischen Abbuchungsaufträgen). Um einen Abbuchungsauftrag zu widerrufen, wenden Sie sich bitte an:

    Kassen- und Rechnungswesen
    Fax: +49 89 2399-2528
    E-Mail: finance@epo.org

    Wenn Sie einen Abbuchungsauftrag per E-Mail widerrufen, müssen Sie anschließend eine unterzeichnete Bestätigung des Widerrufs per Post oder Fax nachreichen.

    Abbuchungsaufträge (regulärer Art oder mit späterem Ausführungstermin) können nur bis 24 Uhr MEZ des Eingangstags widerrufen werden.

  • Über die Online-Gebührenzahlung können nur Gebühren entrichtet werden, die im Patenterteilungsverfahren anfallen und einen Gebührencode haben.
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