Mit Formblatt 1038 können Sie
- fehlende oder geänderte Unterlagen zu einer eingereichten Anmeldung nachreichen (EP- und PCT-Verfahren),
- Anmerkungen (bzw. freien Text) zu einer beim EPA eingereichten Anmeldung übermitteln,
- Gebühren für eine eingereichte Anmeldung entrichten sowie
- als Beitretender, Einsprechender, Patentinhaber oder dritte Partei Unterlagen oder Anmerkungen an das EPA übermitteln (nur EP-Verfahren).
Formblatt 1038 steht immer in Zusammenhang mit einer bereits eingereichten Anmeldung:
Es dient dazu, dem EPA nach der Einreichung einer Anmeldung weitere Informationen dazu zukommen zu lassen.
Die frühere Anmeldung muss nicht mit der neuen Anwendung für die Online-Einreichung (CMS) eingereicht worden sein.
Formblatt 1038 kann auch verwendet werden, um Informationen zu Anmeldungen zu übermitteln,
die nicht mit der neuen Anwendung für die Online-Einreichung (CMS) eingereicht wurden.
Nehmen wir als Beispiel die Prüfungsphase.