Schnellkurs für die neue Online-Einreichung (CMS) > 4. Einreichung in weiteren Verfahren > 4.3 Nachgereichte Unterlagen sowie alle weiteren Verfahren

4.3 Nachgereichte Unterlagen sowie alle weiteren Verfahren


Mit Formblatt 1038 können Sie
  • fehlende oder geänderte Unterlagen zu einer eingereichten Anmeldung nachreichen (EP- und PCT-Verfahren),
  • Anmerkungen (bzw. freien Text) zu einer beim EPA eingereichten Anmeldung übermitteln,
  • Gebühren für eine eingereichte Anmeldung entrichten sowie
  • als Beitretender, Einsprechender, Patentinhaber oder dritte Partei Unterlagen oder Anmerkungen an das EPA übermitteln (nur EP-Verfahren).
Formblatt 1038 steht immer in Zusammenhang mit einer bereits eingereichten Anmeldung:
Es dient dazu, dem EPA nach der Einreichung einer Anmeldung weitere Informationen dazu zukommen zu lassen.
Die frühere Anmeldung muss nicht mit der neuen Anwendung für die Online-Einreichung (CMS) eingereicht worden sein.
Formblatt 1038 kann auch verwendet werden, um Informationen zu Anmeldungen zu übermitteln,
die nicht mit der neuen Anwendung für die Online-Einreichung (CMS) eingereicht wurden.






Nehmen wir als Beispiel die Prüfungsphase.