Mailbox-Kurs > 1. Grundlagen > 1.1 Was ist die Mailbox?

1.1 Was ist die Mailbox?

Die Mailbox ist ein Dienst, über den Nutzer Mitteilungen vom EPA in elektronischem Format empfangen können.

Mit der Mailbox können Sie:
  • eingehende Dokumente in Zusammenhang mit dem Recherchen- und Prüfungsverfahren empfangen
    und bearbeiten (ca. 300 Mitteilungen; eine vollständige Liste finden Sie unter:
    http://docs.epoline.org/myepoline/whitelist_de.pdf)
  • den Inhalt von Nachrichten sichten und sie bei Bedarf herunterladen,
  • Nachrichten in gesonderten Ordnern mit Such- und Sortierfunktion speichern,
  • von einem auf autorisierte Nutzer beschränkten geschützten Zugang profitieren.

Vorteile der Mailbox-Nutzung:

  • An die Mailbox des Unternehmens gesendete Mitteilungen sind:
    • sofort verfügbar,
    • in elektronischem Format (PDF) bereitgestellt,
    • sofort herunterladbar (kein Scannen erforderlich).
  • Die physische Archivierung von an die Mailbox des Unternehmens gesendeten Mitteilungen entfällt.
  • Der Mailbox-Dienst ermöglicht die effiziente Verwaltung elektronischer Arbeitsabläufe.
  • Der Mailbox-Dienst bietet eine nachvollziehbare Protokollierung der empfangenen Mitteilungen.

Einschränkungen:

  • Von Anmeldern ohne Vertreter, Mitarbeitern und Rechtsanwälten kann der Mailbox-Dienst nicht genutzt werden.
  • Mitteilungen in Bezug auf Einspruchs- und Beschwerdeverfahren sowie zum PCT sind noch nicht verfügbar.
  • Weitere Mitteilungen in Bezug auf Recherchen- und Prüfungsverfahren werden künftig bereitgestellt

Auf die Mailbox können Nutzer über den Smartcard-Zugang zugreifen.

Zugelassene Vertreter müssen in die Mailbox eines Unternehmens aufgenommen werden, um elektronische
Mitteilungen empfangen zu können. Sie müssen nicht im Besitz einer Smartcard sein, um Mitteilungen über
die Mailbox des Unternehmens zu empfangen, doch das EPA empfiehlt dies ausdrücklich, da die zugelassenen
Vertreter so auch auf "My Files" zugreifen können.

Hinweis: Bis auf Weiteres werden bestimmte Mitteilungen nach wie vor auf dem Postweg versandt, nämlich

  • Mitteilungen in Bezug auf Einspruchs- und Beschwerdeverfahren
  • Mitteilungen in Bezug auf internationale (PCT-)Verfahren, ausgenommen internationale Recherchenberichte,
  • Mitteilungen, die nicht in der oben genannten Liste enthalten sind.