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1.4 Wie weise ich Nutzern in meinem Unternehmen Zahlungsrechte zu?

Sobald Sie ein laufendes Konto eröffnet und Smartcard, Smartcard-Lesegerät sowie PIN-Code erhalten haben,
können Sie mit der Online-Gebührenzahlung arbeiten.
Zunächst müssen Sie aber noch denjenigen Mitarbeitern Ihres Unternehmens, die Zahlungen über die Online-Gebührenzahlung vornehmen sollen,
die entsprechenden Rechte übertragen. Gehen Sie dazu in die Registerkarte "Verwaltung" bzw. bitten Sie Ihren Verwalter,
Ihnen die erforderlichen Rechte zuzuweisen.  .
Nachdem Sie sich als Verwalter registriert haben, erscheint nach dem Einloggen die Registerkarte "Verwaltung" in der Menüleiste.
Hinweis: Wenn Sie bereits über eine Smartcard verfügen und damit den Dienst für die Online-Gebührenzahlung nutzen wollen,
wenden Sie sich bitte per E-Mail (support@epo.org) an die Kundenbetreuung des EPA. Die Kundenbetreuung verbindet dann
Ihre Smartcard mit dem laufenden Konto Ihres Unternehmens. 

Hierzu müssen Sie der Kundenbetreuung die Angaben, die auf Ihrer Smartcard aufgedruckt sind, sowie die Nummer Ihres laufenden Kontos mitteilen.