Zahlung
Auf der Seite Zahlung können Sie Abbuchungsaufträge zu den für Ihre Anmeldungen beim EPA fälligen Gebühren erteilen. Sie haben zwei Möglichkeiten:
- Einzelzahlung: Abbuchungsauftrag für eine einzelne Anmeldung erstellen, die für diese Anmeldung fälligen Gebühren auswählen und (optional) einen späteren Ausführungstermin angeben
- Sammelzahlung: Eine XML-Datei mit Zahlungsdaten für mehrere Anmeldungen hochladen. Die XML-Datei enthält die Gebührencodes zu allen für jede Anmeldung fälligen Gebühren sowie Angaben über das laufende Konto und den Kontoinhaber. XML-Dateien für die Sammelzahlung können Sie mit dem Multipay Tool oder einer anderen geeigneten Software erstellen.
Die Online-Gebührenzahlung führt Sie schrittweise durch den Vorgang. Bevor Sie die Zahlung im letzten Schritt bestätigen, können Sie zwischen den einzelnen Schritten vor- und zurückblättern und Ihre Angaben gegebenenfalls korrigieren.
Bevor Sie in der Online-Gebührenzahlung einen neuen Abbuchungsauftrag erstellen, beachten Sie bitte folgende wichtige Hinweise:
Achten Sie darauf, dass Ihr Konto eine ausreichende Deckung aufweist.
- Bevor Sie einen Abbuchungsauftrag erteilen (d. h. eine Zahlung vornehmen), sollten Sie sicherstellen, dass auf Ihrem Konto ausreichende Mittel vorhanden sind.
- Hinweis: Falls Ihr Konto nicht ausreichend gedeckt ist, finden die Vorschriften Anwendung, die auch für andere Zahlungsarten gelten.
- Sie können Ihr Konto nicht online auffüllen, sondern nur durch Überweisung auf das Bankkonto des EPA bei der Commerzbank AG in München. Nähere Informationen finden Sie auf der EPA-Website unter Anmelden eines Patents > Formblätter und Gebühren > Zahlung von Gebühren.
Wie kann ein über die Online-Gebührenzahlung übermittelter Abbuchungsauftrag widerrufen werden?
- Abbuchungsaufträge (regulärer Art oder mit späterem Ausführungstermin) können nur bis 24 Uhr MEZ des Eingangstags widerrufen werden.
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Abbuchungsaufträge können nicht online widerrufen werden (Ausnahme:
Zahlungen mit automatischen Abbuchungsaufträgen). Verwenden Sie stattdessen
das Kontaktformular unter Home > Service & Unterstützung >
Kontakt > der Kundenbetreuung schreiben. Wählen Sie im Feld
Anliegen den Eintrag
Gebührenzahlung
und im Feld Betreff
den Eintrag Widerruf des
Abbuchungsauftrags.
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Alternativ können Sie uns ein Fax oder eine E-Mail senden:
Finanz- und Rechnungswesen
Fax: +49 89 2399-4465
E-Mail:
support@epo.org
- Widerrufe können per E-Mail versandt werden. Erstellen Sie dazu ein unterzeichnetes Widerrufsschreiben und hängen Sie es an die E-Mail-Nachricht an.
Wann wird der Abbuchungsauftrag vom EPA verbucht?
- Auch wenn es einige Tage dauert, bis Geld von Ihrem laufenden Konto an das EPA überwiesen ist, gilt als wirksamer Zahlungstag der Eingangstag, d. h. das Datum auf der Bestätigung des Eingangs Ihres Online-Abbuchungsauftrags, die vom System für die Online-Gebührenzahlung erzeugt wird.
- Hinweis: Dies setzt natürlich voraus, dass Ihr Konto ausreichend gedeckt ist.
- Über die Online-Gebührenzahlung erteilte Abbuchungsaufträge werden derzeit nicht in Echtzeit ausgeführt, sondern erfordern eine Bearbeitungszeit von ca. zwei bis drei Werktagen. Bis zur Ausführung werden die Aufträge in der Ansicht Offene Abbuchungsaufträge angezeigt.
Wo erscheint der neue Abbuchungsauftrag in der Online-Gebührenzahlung?
- Ein offener Abbuchungsauftrag erscheint, sobald Sie ihn an das EPA übermittelt haben. Um nach dem neuen Abbuchungsauftrag zu suchen, gehen Sie zur Seite Laufendes Konto und klicken Sie in der Seitenleiste auf Offene Abbuchungsaufträge.
- Hinweis: Über die Online-Gebührenzahlung erteilte Abbuchungsaufträge werden sofort angezeigt; mit der Software für die Online-Einreichung erteilte Abbuchungsaufträge erscheinen erst nach ca. 30 Minuten.