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Zahlungsvalidierung

Um den mit der Bearbeitung von Doppelzahlungen oder Rückerstattungen verbundenen zusätzlichen Aufwand zu vermeiden, weist die Online-Gebührenzahlung alle Gebührenzahlungen für eine Anmeldenummer zurück, wenn eine der folgenden Bedingungen erfüllt ist:

1.   Zahlung zurückgewiesen: der Ausführungstermin für die Zahlung der Jahresgebühr ist zu früh.
Jahresgebühren können drei Monate im Voraus (Gebührencodes 034 bis 050) oder bei der dritten Jahresgebühr (Gebührencode 033) sechs Monate im Voraus entrichtet werden.

2.   Zahlung zurückgewiesen: die Gebühr wurde bereits bezahlt.
Gebühren, die mehr als einmal gezahlt werden können, sind von dieser Überprüfung ausgeschlossen.

3.   Zahlung zurückgewiesen: die Zahlung der Jahresgebühr wird zurückgewiesen. Die Jahresgebühr für das xx. Jahr ist fällig.
Die Jahresgebührenzahlung wird aus Grund 1 oder 2 zurückgewiesen, aber eine Jahresgebühr für ein anderes Jahr ist fällig.

4.   Zahlung zurückgewiesen: die Anmeldung ist endgültig geschlossen.
Die Anmeldung ist geschlossen ("erloschen"), und eine Jahresgebühr (Gebührencodes 033 bis 050 oder 093 bis 110) ist angegeben oder Eintragung von Rechtsübergängen (Gebührencode 022) ist angegeben.

5.   Zahlung zurückgewiesen: das Patent ist veröffentlichungsreif/wurde erteilt.
Das Patent wurde (oder wird) erteilt (mit Bekanntmachung der B1-Veröffentlichung im Europäischen Patentblatt), und eine Jahresgebühr (Gebührencodes 033 bis 050 oder 093 bis 110) ist angegeben

 

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