Um den mit der Bearbeitung von Doppelzahlungen oder Rückerstattungen verbundenen zusätzlichen Aufwand zu vermeiden, weist die Online-Gebührenzahlung alle Gebührenzahlungen für eine Anmeldenummer zurück, wenn eine der folgenden Bedingungen erfüllt ist:
1.
Zahlung zurückgewiesen: der Ausführungstermin für die Zahlung der Jahresgebühr
ist zu früh.
Jahresgebühren können drei Monate im Voraus (Gebührencodes 034 bis 050) oder bei
der dritten Jahresgebühr (Gebührencode 033) sechs Monate im Voraus entrichtet
werden.
2.
Zahlung zurückgewiesen: die Gebühr wurde bereits bezahlt.
Gebühren, die mehr als einmal gezahlt werden können, sind von dieser Überprüfung
ausgeschlossen.
3.
Zahlung zurückgewiesen: die Zahlung der Jahresgebühr wird zurückgewiesen. Die
Jahresgebühr für das xx. Jahr ist fällig.
Die Jahresgebührenzahlung wird aus Grund 1 oder 2 zurückgewiesen, aber eine
Jahresgebühr für ein anderes Jahr ist fällig.
4.
Zahlung zurückgewiesen: die Anmeldung ist endgültig geschlossen.
Die Anmeldung ist geschlossen ("erloschen"), und eine
Jahresgebühr
(Gebührencodes 033 bis 050 oder 093 bis 110) ist angegeben oder
Eintragung von
Rechtsübergängen (Gebührencode 022) ist angegeben.
5.
Zahlung zurückgewiesen: das Patent ist veröffentlichungsreif/wurde erteilt.
Das Patent wurde (oder wird) erteilt
(mit Bekanntmachung der
B1-Veröffentlichung im Europäischen Patentblatt), und eine
Jahresgebühr
(Gebührencodes 033 bis 050 oder 093 bis 110) ist angegeben.