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2.1 Welche Suchbegriffe kann ich eingeben? (1/2)

Sie können folgende Eingaben machen:
  • Veröffentlichungsnummer:
    Die Veröffentlichungsnummer wird rund sieben Wochen vor dem Tag vergeben, an dem eine Patentanmeldung veröffentlicht wird. Die Anmeldungen selbst werden der Öffentlichkeit aber erst am Tag der Veröffentlichung zugänglich gemacht.
  • Anmeldenummer:
    Bei online eingereichten Patentanmeldungen wird die Anmeldenummer während der Übermittlung selbst vergeben und an den Anmelder übermittelt. Anmelder, die auf dem Papierweg einreichen, müssen einige Wochen auf diese Nummer warten.
  • Anmeldetag:
    Der Anmeldetag ist der Tag, an dem das Europäische Patentamt erachtet, dass die vom Anmelder eingereichten Unterlagen bestimmte Mindeststandards erfüllen. Nähere Angaben hierzu können Sie Artikel 80 des Europäischen Patentübereinkommens entnehmen.
  • Veröffentlichungstag:
    Dies ist der Tag, an dem eine Patentanmeldung veröffentlicht wird. In der Regel erfolgt die Veröffentlichung 18 Monate nach dem Anmelde- bzw. Prioritätstag. Nähere Angaben hierzu können Sie Artikel 93 des Europäischen Patentübereinkommens entnehmen.
  • Prioritätsnummer:
    Diese Nummer ist die Anmeldenummer der Anmeldung, deren Priorität in Anspruch genommen wird. Ein Prioritätsrecht wird während einer Frist von 12 Monaten nach Einreichung der ersten Anmeldung gewährt. Innerhalb dieser Frist kann der Anmelder für dieselbe Erfindung um Schutz in einem anderen Land oder Gebiet ersuchen. Nähere Angaben zum Prioritätsrecht, zur Inanspruchnahme einer Priorität und der Wirkung des Prioritätsrechts können Sie den Artikeln 87 - 89 des Europäischen Patentübereinkommens entnehmen.
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