Absätze oder Überschriften, die Sie nicht benötigen, können Sie im Fenster "Inhaltsverwaltung" löschen.
Wählen Sie den zu löschenden Eintrag, führen Sie einen
Rechtsklick auf diesem Eintrag aus und wählen Sie dann
Löschen.
In diesem Video wollen wir das Löschen anhand von vier Beispielen demonstrieren.
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Obligatorische Abschnitte, d. h. Beschreibung, Ansprüche und Zusammenfassung, können Sie nicht löschen.
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Wenn Sie eine nicht obligatorische Überschrift löschen, können Sie je nach Belieben nur diese Überschrift löschen ODER den betreffenden Abschnitt MIT INHALT.
Wenn Sie nur die Überschrift löschen, erscheint der Inhalt unter der vorangehenden Überschrift oder Abschnittsüberschrift (siehe Beispiel 2 im Video).
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Wenn Sie den Abschnitt Zeichnungen löschen, müssen Sie auch seinen Inhalt löschen, d. h. die Abbildungen (siehe Beispiel 3).
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Wenn Sie einen einzelnen Bestandteil - z. B. die Bezeichnung des Dokuments oder einen nummerierten Anspruch - anklicken, um ihn zu löschen, wird dieser sofort entfernt, ohne dass Sie dies vorher nochmals bestätigen müssen. Dann kann der Bestandteil nicht mehr abgerufen werden, und es gibt keine Funktion, um den Vorgang rückgängig zu machen (siehe Beispiel 4 im Video).