*Nummer der europäischen Patentanmeldung
*Anmeldetag der europäischen Patentanmeldung
*Bezeichnung der Erfindung
Verfahrenssprache der Akte
*IPK-Symbol der Anmeldung (Internationale Patentklassifikation)
*Benannte Vertragsstaaten
*Name und vollständige Anschrift des Anmelders
*Name und vollständige Anschrift des Erfinders
*Name und vollständige Anschrift des Vertreters des Anmelders
*Prioritätstag
*Prioritätsstaat und -aktenzeichen
*Nummern der Teilanmeldungen
*Veröffentlichungsnummer der früheren europäischen Patentanmeldung
*Tag der Veröffentlichung der europäischen Patentanmeldung
*Veröffentlichungscode der Anmeldung (A1 oder A2)
*Tag der gesonderten Veröffentlichung des europäischen Recherchenberichts
Im europäischen Recherchenbericht angeführte Dokumente, (soweit möglich) mit Angabe ihrer Maßgeblichkeit, Patent- und Nichtpatentliteratur
Angabe des Verfahrensstadiums, in der diese Druckschriften angeführt wurden
Aufbewahrungsort der Papierakte im Europäischen Patentamt: München, Berlin oder Den Haag
Faxnummer der jeweiligen Registratur für den Antrag auf Akteneinsicht
Verfahrenssprache der Akte: Deutsch, Englisch oder Französisch
Tag der Vernichtung der Papierakte
Verbindung von zwei Anmeldungen (ABl. EPA 1992, 662, Nr. 6)
Verlängerung der Frist für die Entrichtung der Grundgebühr, mit Zuschlagsgebühr in Folgenden Fällen:
Tag der Absendung des Bescheids nach Regel 85a (1) EPÜ
Nachfrist
Wirksamer Zeitpunkt der Entrichtung
Verlängerung der Frist für die Entrichtung der Recherchengebühr, mit Zuschlagsgebühr in Folgenden Fällen:
Tag der Absendung des Bescheids nach Regel 85a (1) EPÜ
Nachfrist
Wirksamer Zeitpunkt der Entrichtung
Verlängerung der Frist für die Entrichtung der Benennungsgebühr, mit Zuschlagsgebühr in Folgenden Fällen:
Ländercode
Tag der Absendung des Bescheids nach Regel 85a (1) EPÜ
Nachfrist
Wirksamer Zeitpunkt der Entrichtung