Bibliographische Daten und allgemeine Angaben

 

*Nummer der europäischen Patentanmeldung

*Anmeldetag der europäischen Patentanmeldung

*Bezeichnung der Erfindung

Verfahrenssprache der Akte

*IPK-Symbol der Anmeldung (Internationale Patentklassifikation)

*Benannte Vertragsstaaten

*Name und vollständige Anschrift des Anmelders

*Name und vollständige Anschrift des Erfinders

*Name und vollständige Anschrift des Vertreters des Anmelders

*Prioritätstag

*Prioritätsstaat und -aktenzeichen

*Nummern der Teilanmeldungen

*Veröffentlichungsnummer der früheren europäischen Patentanmeldung

*Tag der Veröffentlichung der europäischen Patentanmeldung

*Veröffentlichungscode der Anmeldung (A1 oder A2)

*Tag der gesonderten Veröffentlichung des europäischen Recherchenberichts

Im europäischen Recherchenbericht angeführte Dokumente, (soweit möglich) mit Angabe ihrer Maßgeblichkeit, Patent- und Nichtpatentliteratur

Angabe des Verfahrensstadiums, in der diese Druckschriften angeführt wurden

Aufbewahrungsort der Papierakte im Europäischen Patentamt: München, Berlin oder Den Haag

Faxnummer der jeweiligen Registratur für den Antrag auf Akteneinsicht

Verfahrenssprache der Akte: Deutsch, Englisch oder Französisch

Tag der Vernichtung der Papierakte

Verbindung von zwei Anmeldungen (ABl. EPA 1992, 662, Nr. 6)

Verlängerung der Frist für die Entrichtung der Grundgebühr, mit Zuschlagsgebühr in Folgenden Fällen:

Tag der Absendung des Bescheids nach Regel 85a (1) EPÜ

Nachfrist

Wirksamer Zeitpunkt der Entrichtung

Verlängerung der Frist für die Entrichtung der Recherchengebühr, mit Zuschlagsgebühr in Folgenden Fällen:

Tag der Absendung des Bescheids nach Regel 85a (1) EPÜ

Nachfrist

Wirksamer Zeitpunkt der Entrichtung

Verlängerung der Frist für die Entrichtung der Benennungsgebühr, mit Zuschlagsgebühr in Folgenden Fällen:

Ländercode

Tag der Absendung des Bescheids nach Regel 85a (1) EPÜ

Nachfrist

Wirksamer Zeitpunkt der Entrichtung